Ein-Euro-Münze

Deutsche Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist in Kraft getreten. Wie alle anderen Stromanbieter muss auch EKS die Absenkung in vollem Umfang an ihre deutschen Endverbraucher weitergeben.

Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Mit dem Gesetz senken die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh.

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fliessen bisher auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Der Bund erstattet ihnen künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen  „Energie- und Klimafonds“ (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 wird der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

Die ab dem 1. Juli 2022 geltenden Preisblätter für unsere deutschen Kunden finden Sie hier