Euromünze

Im Zuge des Konjunkturpaketes hat die deutsche Bundesregierung eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% beschlossen. Die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG gibt diese automatisch in voller Höhe an ihre Kundinnen und Kunden weiter.


Für ein halbes Jahr - genauer gesagt vom 1. Juli bis 31. Dezember - hat die deutsche Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Eine Änderung, von der die deutschen Energiekunden der EKS in voller Höhe profitieren, auch wenn damit für EKS ein nicht zu unterschätzender interner Mehraufwand verbunden ist.

Für einen Haushalt mit dem Einfachtarif «Normal» mit einem Stromverbrauch von 3000 kWh pro Jahr bedeutet dies für sechs Monate eine Entlastung von etwa 15 Euro. Für die Umsetzung der vorübergehenden Senkung wurden in der kaufmännischen Abteilung bereits die notwendigen Lösungen erarbeitet. Das Wichtigste hierbei ist: EKS wird den steuerlichen Vorteil automatisch weiterreichen, ohne dass die Kunden hierfür beispielsweise eine Unterschrift leisten oder ihre Zählerstände melden müssen.

Der aktuelle Abrechnungszeitraum der Energiekunden dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. EKS wird bei der Jahresverbrauchsabrechnung für 2020, die Anfang 2021 in Rechnung gestellt wird, den abgelesenen Verbrauch entsprechend anteilig nach den jeweiligen Steuersätzen ausweisen und abrechnen. Dies wird automatisch durch das EKS System vorgenommen.