Familie macht Selfie

Dieses Osterfest wird alles anders als sonst. Ostern daheim heisst es bei den meisten von uns. Ganz im Sinne der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) - zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zur Sicherheit Ihrer Familie und Freunde.

Halten Sie Ihr Osterfest@Home im Bild fest und nehmen Sie an der EKS Osteraktion teil. Posten Sie Ihr Foto als Kommentar auf unseren Facebook-Post oder auf Instagram mit dem Hashtag #eksosterfest. Der Wettbewerb läuft von Gründonnerstag bis Ostermontag. Die jeweils drei schönsten Fotos auf Facebook und Instagram, ausgewählt von einer EKS Jury, erhalten ein Geschenkpaket vom Tannelade in Schaffhausen im Wert von  je CHF 80. Der Tannelade ist spezialisiert auf selbstgemachte Leckereien und ideenreiche Kreationen von Kleinstunternehmen aus der Region. Wir sind schon ganz gespannt auf Ihre Fotos!

EKS wünscht allen ein schönes Osterfest in diesen ganz besonderen Zeiten!

Hinweise Osteraktion

Ob Osterbastelei, Eiersuche im Wohnzimmer oder Osterbrunch – beschreiben Sie, was auf dem Foto zu sehen ist. Mit der Veröffentlichung Ihres Fotos als Facebook-Kommentar oder auf Instagram mit dem Hashtag #eksosterfest geben Sie EKS die Einwilligung zum Verwendung der Gewinnerfotos auf den EKS Kommunikationskanälen. Tipp: Vermeiden Sie in den Sozialen Medien Fotos, auf denen die Gesichter Ihrer Kinder erkennbar sind.

Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Wettbewerb sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Mit Teilnahme an dem Wettbewerb werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:

Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS)
Rheinstrasse 37
8200 Schaffhausen

Telefon: +41 52 633 55 55Bild entfernt.
E-Mail: info@eks.ch

 

Dauer
Der Wettbewerb startet am 09.04.2020 und endet am 13.04.2020 um 23:59 Uhr.

 

Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren.
  2. Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, mit Wohnsitz in der Schweiz. Teilnehmer aus anderen Ländern sind nicht teilnahmeberechtigt. Mitarbeitende der EKS sind ausgeschlossen.
  3. Alle den Teilnehmern durch die Teilnahme entstehenden Kosten (wie beispielsweise den Onlinezugang, Anreise zur Preiseinlösung, etc.) trägt ausschliesslich der Teilnehmer.
  4. Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen oder die Spielregeln verstossen, können von der Teilnahme am Wettbewerb mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über den Wettbewerb, allfällige Ausschlüsse, etc., wird keine Korrespondenz geführt.
  6. Gewinner/innen von Preisen können mit ihrem Namen, Vornamen und dem Profilbild auf allen Kommunikationskanälen der EKS erwähnt werden.

 

Spielregeln

  1. Teilnehmer/innen können im Zeitraum vom 09.04.2020 bis 13.04.2020, 23:59 Uhr auf der EKS Facebookseite und auf Instagram mit dem Hashtag #eksosterfest am Wettbewerb teilnehmen. Zur Teilnahme ist somit ein Facebook- und Instagramkonto erforderlich.
  2. Teilnahmen, die nach dem Schluss der Wettbewerbslaufzeit eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Massgeblich ist der elektronisch durch Facebook bzw. Instagram protokollierte Zeitpunkt der Teilnahme.

 

Datenschutz

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und werden nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel der EKS verwendet.

 

Freistellung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
    – während der Durchführung Promotionsrichtlinien von Facebook/Instagram geändert würden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen von Facebook/Instagram möglich wäre oder der Wettbewerb aus etwelchen Gründen von Facebook/Instagram gestoppt würde.
    – ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird.
    – eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
    – durch höhere Gewalt oder sonstiger gesetzlichen Gründen.
  2. Im Falle eines Abbruchs, bzw. einer Einstellung des Wettbewerbs erfolgt keine Verlosung des Hauptpreises, Teilnehmer werden über einen Beitrag auf der Facebook/Instagram Seite vom Veranstalter informiert.
  3. Eine bestimmte Verfügbarkeit des Wettbewerbs wird nicht garantiert, insbesondere können unvorhersehbare technische Probleme und Wartungsarbeiten zu Ausfallzeiten und Verzögerungen führen.
  4. Der Veranstalter kann die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen ändern.
  5. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, aufgrund einer Änderung des Wettbewerbs oder der Teilnahmebedingungen Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.
  6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  7. Auf das Gewinnspiel ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
  8. Wenn einzelne Punkte der vorliegenden Teilnahmebedingungen unwirksam oder unvollständig sind, bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen bestehen.

 

Wettbewerbspreis / Gewinn

  1. Gewonnen werden kann pro Person eines von sechs Geschenksets (drei Geschenksets auf Instagram und drei Geschenksets auf Facebook) im Wert von je CHF 80 des “Tannelade” von tanneschaffhausen.
  2. Die Gewinner werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern bestimmt. Die Gewinner werden per Facebook/Instagram-Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert ihre Kontaktdaten per Privatnachricht, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäss vollständig übermittelt werden, an EKS zu senden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn sich der Gewinner / die Gewinnerin nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe meldet.
  4. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
  5. Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw. Nutzung entstehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Teilnehmer.

Freistellung von Facebook/Instagram

  1. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  2. Der Empfänger, der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG.
  3. Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt der/die Teilnehmer/in die komplette Freistellung von Facebook/Instagram.