Neue TAB

Zum 1. Dezember 2019 ändert die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) ihre Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das deutsche Niederspannungsnetz der EKS angeschlossen werden. Damit trägt EKS den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und kann auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin  gewährleisten.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung
oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).

Der vollständige Wortlaut der Technischen Anschlussbedingungen liegt in den Geschäftsräumen der EKS aus. Zudem stehen sie im Internet unter www.eks.ch/downloads als PDF-Dokument zur Verfügung.