Anschluss Ihrer Solaranlage

Balkonkraftwerke (bis 600 Watt)

Auch kleine Balkonanlagen bis 600 Watt Leistung müssen bei EKS angemeldet werden. Das heisst, sobald die Anlage montiert ist, muss der Betreiber das Formular «Anmeldung einer «Steckerfertigen Erzeugungsanlage» und die Konformitätserklärung des Herstellers beim Netzkundenservice unter der Email pronovo@eks.ch einreichen. EKS vergütet die Rücklieferung dieser Anlagen gemäss ihren Konditionen Rücklieferungen Schweiz. Dafür installiert EKS, falls nötig, einen Smart-Meter.

In Deutschland erfolgt die Anmeldung über das Marktstammdatenregister

 

Photovoltaikanlagen (600 Watt)

Die nachfolgenden Ausführungsschritte sollen Bauherrinnen und Bauherren einer Energieerzeugungsanlage aufzeigen, welche Punkte beim Bau der Anlage zu berücksichtigen sind.

  1. Optionale Anfrage beim Netzbetreiber, welche Leistung am Standort der Anlage ans Netz angeschlossen werden kann.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  2. Anschlussgesuch beim Netzbetreiber einreichen. Genehmigung des Netzbetreibers innerhalb 30 Tage, gegebenenfalls mit Massnahmen.
    Verantwortlich: Anlagenlieferant
    Das Formular Technisches Anschlussgesuch finden Sie in den
    Downloads
  3. Art der Einspeisevergütung mit Netzbetreiber oder Pronovo abklären. (Renditerechnung)
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
    Das EKS Preisblatt Rücklieferungen finden Sie in den
    Downloads
  4. Baubewilligung bei der Standortgemeinde einholen.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  5. Anmeldung beim ESTI gemäss VPeA Art. 1 wenn Anlageleistung grösser 30 kW. Entscheid des ESTI innerhalb 30 Tage.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant
    FormularSTI Nr.235.0400 d Planvorlage TD1
  6. Installationsanzeige beim Netzbetreiber einreichen. Genehmigung des Netzbetreibers
    Verantwortlich: Elektroinstallateur
    Formular: Gesuch Formular Installationsanzeige Schweiz finden Sie in den
    Downloads
  7. Art der Messung mit Netzbetreiber abklären.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant, Elektroinstallateur
  8. Bei grösseren Anlagen muss evt. die Leistung des Netzes verstärkt werden (Voraussetzung Kostengutsprache).
    Verantwortlich: Netzbetreiber
  9. Bau der Anlage. Die erste Inbetriebnahme dem Netzbetreiber melden.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  10. Zählerbestellung. Installationskontrolle und Sicherheitsnachweis. Fertigstellungsanzeige dem Netzbetreiber melden.
    Verantwortlich: Elektroinstallateur
  11. Netzbetreiber fordert Bauherr auf: Installationskontrolle und Sicherheitsnachweis an unabhängiges Kontrollorgan erteilen.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  12. Abnahme der Anlage, gegebenenfalls Analysemessung der Spannungsqualität.
    Verantwortlich: Netzbetreiber, ESTI.
  13. Fertigstellungsanzeige an ESTI wenn Anlageleistung grösser 30 kW.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant
  14. Fertigstellung an Pronovo melden.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  15. Stromlieferungsvertrag mit Netzbetreiber abschliessen.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr und Netzbetreiber
    Informationen zu unserem Rücklieferungstarif (RE+) finden Sie hier