Anschluss Ihrer Solaranlage
Balkonkraftwerke (bis 600 Watt)
Auch kleine Balkonanlagen bis 600 Watt Leistung müssen bei EKS angemeldet werden. Das heisst, sobald die Anlage montiert ist, muss der Betreiber das Formular «Anmeldung einer «Steckerfertigen Erzeugungsanlage» und die Konformitätserklärung des Herstellers beim Netzkundenservice unter der Email pronovo@eks.ch einreichen. EKS vergütet die Rücklieferung dieser Anlagen gemäss ihren Konditionen Rücklieferungen Schweiz. Dafür installiert EKS, falls nötig, einen Smart-Meter.
In Deutschland erfolgt die Anmeldung über das Marktstammdatenregister.
Photovoltaikanlagen (> 600 Watt)
Die nachfolgenden Ausführungsschritte sollen Bauherrinnen und Bauherren einer Energieerzeugungsanlage aufzeigen, welche Punkte beim Bau der Anlage zu berücksichtigen sind.
- Optionale Anfrage beim Netzbetreiber, welche Leistung am Standort der Anlage ans Netz angeschlossen werden kann.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr - Anschlussgesuch beim Netzbetreiber einreichen. Genehmigung des Netzbetreibers innerhalb 30 Tage, gegebenenfalls mit Massnahmen.
Verantwortlich: Anlagenlieferant
Das Formular Technisches Anschlussgesuch finden Sie in den
Downloads - Art der Einspeisevergütung mit Netzbetreiber oder Pronovo abklären. (Renditerechnung)
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
Das EKS Preisblatt Rücklieferungen finden Sie in den
Downloads - Baubewilligung bei der Standortgemeinde einholen.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr - Anmeldung beim ESTI gemäss VPeA Art. 1 wenn Anlageleistung grösser 30 kW. Entscheid des ESTI innerhalb 30 Tage.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant
Formular: STI Nr.235.0400 d Planvorlage TD1 - Installationsanzeige beim Netzbetreiber einreichen. Genehmigung des Netzbetreibers
Verantwortlich: Elektroinstallateur
Formular: Gesuch Formular Installationsanzeige Schweiz finden Sie in den
Downloads - Art der Messung mit Netzbetreiber abklären.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant, Elektroinstallateur - Bei grösseren Anlagen muss evt. die Leistung des Netzes verstärkt werden (Voraussetzung Kostengutsprache).
Verantwortlich: Netzbetreiber - Bau der Anlage. Die erste Inbetriebnahme dem Netzbetreiber melden.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr - Zählerbestellung. Installationskontrolle und Sicherheitsnachweis. Fertigstellungsanzeige dem Netzbetreiber melden.
Verantwortlich: Elektroinstallateur - Netzbetreiber fordert Bauherr auf: Installationskontrolle und Sicherheitsnachweis an unabhängiges Kontrollorgan erteilen.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr - Abnahme der Anlage, gegebenenfalls Analysemessung der Spannungsqualität.
Verantwortlich: Netzbetreiber, ESTI. - Fertigstellungsanzeige an ESTI wenn Anlageleistung grösser 30 kW.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant - Fertigstellung an Pronovo melden.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr - Stromlieferungsvertrag mit Netzbetreiber abschliessen.
Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr und Netzbetreiber
Informationen zu unserem Rücklieferungstarif (RE+) finden Sie hier